SANACARD ®

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STIFTUNG SANACARD ®

Für die Partnerschaft bei der Einführung und Verbreitung des SANACARD ® – Notfallausweises entstand auf Veranlassung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) – genau gesagt des im Rotkreuzrat für das Gesundheitswesen vorausschauenden Mitglieds Dr. med. Paul Gerster zusammen mit dem Forschungsinstitut Dr. Ziegler – schon 1990 die gemeinnützige STIFTUNG SANACARD mit Sitz in Riehen/Basel.

Dies bedeutet im Gesundheitswesen rückblickend einen der ersten schweizerischen Schritte der Digitalisierung und nach Jahren der Erfahrung damit konsequent den Anstoss für die Weiterentwicklung zum analog-digital-hybriden SANACARD ® – Gesundheitspass- und Notfallausweis-Zertifikat.

Diese Weiterentwicklung drängte sich aus verschiedenen Gründen auf, besonders wegen sich häufender cyberkrimineller Missbräuche personeller und medizinischer Daten.

Alle Gesundheitsdaten gehören uns Betroffenen und dürfen nur von Situation zu Situation und nur an gesetzlich berechtigte Personen weitergegeben werden!

Der SANACARD ®- Gesundheitspass- und Notfallausweis als Sicherheitsdokument gilt als Einlage in den Personalausweis, ergänzt die Identitätskarte oder den Personalausweis und den Reisepass.

Die Anerkennung und Empfehlung des SANACARD ® – Ausweises ist durch die Publikation im Bulletin des Schweiz. Bundesamtes für Gesundheit 29/2001 belegt.

Der SANACARD ® – Gesundheitspass und Notfallausweis ist auf die Entwicklungen elektronischer Patientendossiers (EPD) verschiedener europäischer Länder abgestimmt. Er bietet für Reisen wesentliche Ergänzungen. Er gilt international, umfasst alle aktuellen alle individuell bestehenden Gesundheitsrisiken und laufende Behandlungen sowie Einschätzungen und Ratschläge für notfallmässige ärztliche und nichtmedizinische Hilfeleistungen – ausgerichtet nach Alter, Geschlecht, gesellschaftlichen und beruflichen Verantwortungen.

Dies hat das Schweiz. Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut veranlasst, die offizielle Anerkennung des grossen Einsatzes für die Entwicklung und Einführung des Instruments SANACARD ® im Interesse der Patienten und der Leistungserbringer auszusprechen. In diesem Sinn begleitet das Amt die Entwicklung und Einführung von SANACARD ® bereits seit Beginn der Entwicklungsarbeiten.

Der SANACARD ® – Ausweis ist Gesundheitspass und Notfallausweis im gleichen Dokument.

Verkleinertes Beispiel SANACARD ® – Gesundheitspass und Notfallausweis

Der Ausweis enthält Ihre Personalien, Adressen Ihrer Haus- und Fachärzte, bei denen Sie allenfalls schon in Behandlung sind, Ihrer Vertrauenspersonen, denen ein Unfall gemeldet werden soll, die wichtigsten Versicherungsdaten, alle Diagnosen aktueller Erkrankungen, alle Behandlungsmassnahmen (Medikationen und Hilfen wie z.B. Implantate und Augenkontaktlinsen), Impfungen und Tests in Infektionslagen, Wünsche und Vorbehalte für ärztliche Behandlungen (einschliesslich Bereitschaft zur Organspende oder Ablehnung fürs Ausland) und nicht zuletzt Erste Hilfe – Empfehlungen für Hilfestellungen der Dringlichkeit sanitärer Ersthilfen durch Begleitpersonen beziehungsweise notärztlicher Hilfe hinsichtlich bestehender Vorerkrankungen wie Infarkte, Anfälle. etc.

Beispiel LEBENSGEFAHR für verunfallte Person: Was zu tun ist, bis notärztliche Hilfe eintrifft:

  1. Ruhe bewahren und vermitteln ? Beruhigen ! Verletzung ? , allenfalls Person bergen (Unterarmgriff anwenden)
  2. Atmung ? Blutung ? Puls ?
    Antworten auf Fragen z.B. nach Schmerzen ! Schwäche ? Krank ? Anfall ? Behinderung ? Rehabilitation ?
  3. Notfallausweis ? Hilfe organisieren ? Rettungsdienst ? Notarzt ? Angehörige verständigen ?

Rettung ist fast immer aus ganz speziellen Umständen, Zuständen und Situationen notwendig. Häufig sind sie schwäche-, allergie-, anfall-, krankheits- bedingt.

Unser Leben kennt zwei Zeitpunkte: den Eintritt ins Erwachsenenalters mit 18 und den Eintritt ins Pensionsalter mit 65 Altersjahren.

Beide Lebensabschnitte bedeuten nicht nur eine Änderung in den Lebensbedingungen. Mit 14 bis 21 Jahren denken wir noch nicht an ein Lebensende. Mit 60 bis 70 Lebensjahren wünschen wir uns noch viele gesunde Jahre ohne Einschränkungen. Und diese Überlegungen regen uns dann uns wann zum Denken an mit Einsichten im Abschnitt CuraVitae.

Schon dieser einfache Fall einer Verletzung im Strassenverkehr lässt aufhorchen, warum ein nützlicher Notfallausweis auch die Funktion eines Gesundheitspasses einnehmen muss: weil doch die Umstände dieser gesundheitlichen Störungen und Leiden immer vielfältig sind.

Klarheit dazu bieten verschiedene Erkrankungen wie beispielsweise die Zuckerkrankheit. Über-und Unterzuckerung führen nicht selten zu Bewusstlosigkeit. In mancher dieser Situationen hat die Erste Hilfe-Anleitung im SANACARD ®-Ausweis schon zur Rettung des Lebens verholfen.

Ganz andere Situationen bietet der SANACARD ®-Ausweis in Zeiten ansteckender Erkrankungen, Epidemien und Pandemien wie Corona, verbunden mit dem Phänomen des Long Covid mit Langzeitbeschwerden, die sich nach einer Ansteckung oder auch schon nach einer Impfung einstellen können und in vielen Fällen nur schwer ärztlich behandelbar scheinen. In diesen Fällen vermag SANACARD ®, Erprobungen klinisch medizinischer Behandlungen wie die Blutwäsche zu unterstützen. Siehe dazu auch die Ausführungen am „Anschlagbrett“.

Der SANACARD ® – Ausweis enthält alle aktuellen Angaben zum jeweiligen Ausweisinhaber und der für ihn/sie zuständigen Haus- und Fachärzte und Vertrauenspersonen, den aktuellen Gesundheitsstatus mit allen gültigen, medizinischen Angaben zur Gesundheit (Diagnosen, Gesundheitsrisiken, Beschwerden, Unverträglichkeiten, Behinderungen sowie Behandlungen einschliesslich Implantaten und Folgen operativer Eingriffe) Impfungen und Tests gegen ansteckende Krankheitserreger sowie Wünsche, Vorbehalte und Beistand für die medizinische Versorgung bis hin zu Angaben lebenserhaltender Massnahmen, Beistand und Bedingungen für verschiedenste Arten der Organspende bis hin zur Ablehnung der Spende im Ausland und des Datenschutzes im Falle einer Teilnahme an klinischen Prüfungen).

SANACARD ® Ausweis – Gebühren

Die Gebühren für einen SANACARD ® – Ausweis richten sich nach dem Umfang der Eintragungen und betragen CHF / Euro 50.– bis 150.– plus Unkosten für Kommunikation.

.. Gebührenermässigungen auf Anfrage

Wie die Einträge im Ausweis immer gültig bleiben:

Für die Eintragungen im SANACARD ®- Ausweis sind die Inhaber/innen mit ihren persönlichen Angaben verantwortlich. Es bestehen Regeln dafür, dass die Inhaber/innen regelmässig daran erinnert werden, den Ausweis mindestens jährlich daraufhin zu kontrollieren, ob die Einträge noch gelten. Einfache Änderungen wie z.B. eine neue Telefonnummer oder eine neue Medikation können vom Ausweisinhaber/in selbst handschriftlich nachgetragen werden. Die Ausweisinhaber/innen erhalten eine einfache Anleitung, wie die Einträge am einfachsten erfolgen.

In Zeitabständen von maximal 3 bis 5 Jahren und abhängig von Arztkonsultationen werden die Ausweisinhaber/innen schriftlich aufgefordert, den Ausweis zur Erneuerung per Post an die Ausgabestelle einzusenden, damit ein erneuerter Ausweis ausgestellt werden kann. Diese Ausweiserneuerung erfolgt zu maximal halben Erstkosten.

SANACARD ® Ausweis – Bestellung

Das Bestellen des Internationalen SANACARD ® – Ausweises erfolgt aus Daten-Sicherheitsgründen in zwei Schritten:

1. Schritt: Bestellung eines Antrages auf Ausstellung eines oder mehrerer Ausweise

*“ zeigt erforderliche Felder an

Name*
Adresse*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Sie erhalten dann den ausführlichen Antrag per Briefpost zugestellt.

2. Schritt: Sie schicken den ausgefüllten Antrag im mitgelieferten, vorfrankierten Umschlag (ebenfalls per Briefpost) an die Stiftung SANACARD ® zurück.

Diese zwei Schritte garantieren den Schutz Ihrer persönlichen und medizinischen Daten vor Missbrauch und Verlust. Die Angaben werden aus dem Internet herausgehalten.

Dies garantiert die Geheimhaltung aller Personendaten und aller dem Arztgeheimnis unterliegenden medizinischen Daten. Besonderer Wert liegt im Antrag auch auf den Angaben der aktuell  vorbestehenden Diagnosen und Behandlungsmassnahmen sowie bewilligungspflichtiger Medikationen – wie auch aller rezeptfreier Zusatzmedikationen  aus dem Bereich der Ernährungszusatzstoffe  wie  Gelenk-, Verdauungs-, Schmerzmittel sowie (noch) nicht zugelassene Mittel und Behandlungsmassnahmen.  Zu beachten ist dabei, dass jeder zugelassene Arztperson in Einzelfällen berechtigt ist, seinen Patienten auch (noch) nicht zugelassene Massnahmen und Mittel zur Anwendung empfehlen darf.

Häufige Fragen zum SANACARD ® – Gesundheitspass und Notfallausweis

Auf „-“ Zeichen klicken = Aufruf der entsprechenden Antworten!

Ist der Ausweis auch im Ausland gültig?

Ja, der SANACARD ® – Ausweis ist laut Empfehlung der schweizerischen Bundesgesundheitsbehörde weltweit gültig, speziell auch gegenüber jedem Kontrollbeamten beim Zugang zu Flugzeugen zwecks Befreiung von Körperkontrollen mit Röntgengeräten.

Wer hat das Recht, den Ausweis einzusehen?

Nur die im Ausweis eingetragenen Personen sowie Sanitätspersonen haben das Recht und bei Gefahr für Körper und Leben die Pflicht, den Ausweis einzusehen, desgleichen Flughafen – Check-in Kontrollpersonen mit beruflicher Schweigepflicht / Arztgeheimnis.

Wie sicher sind die Einträge im SANACARD ® – Ausweis geschützt?

Die Eintragungen in den Ausweis erfolgen nicht über das Internet; sie werden im Internet nicht transportiert, nicht gespeichert und können somit nicht elektronisch erfasst und nicht missbraucht werden.

Wie gehe ich mit heiklen Diagnose- und Behandlungsfragen um?

Den SANACARD ® -Ausweis dürfen nur Sanitätspersonen im Nothilfefall einsehen, die dem Berufs- und Arztgeheimnis streng verpflichtet sind. Die Ausweisinhaber/innen können verlangen, dass einzelne Diagnosen (wie z.B. eine Geschlechtsspezifität) nur bei einem bestimmten Vertrauensarzt zu erfragen sind. Dieser Hinweis wird dann in den Erste – Hilfe – Text des Ausweises aufgenommen.

Was bedeutet „analog-digital-hybrider Ausweis“?

Die Eintragungen in den SANACARD ® – Ausweis werden handschriftlich erfasst, sind somit auch in Gebieten mit Funklöchern lesbar.

Analog sind menschliche Informationen im Kopf, im Herzen, in Gefühlen, in der Seele

Digital werden die Informationen im technischen Gerät kodiert gespeichert, transportiert und verarbeitet

Hybrid bedeutet zwischen Mensch und technischem Gerät kodiert übertragen

Wie unterscheidet sich der SANACARD ®-Ausweis vom elektronischen Patientendossier (EPD)?

Der SANACARD ® – Gesundheitspass und Notfallausweis funktioniert weltweit ohne jede Stromquelle.

Das EPD gilt nur national, d.h. in dem Land, in dem es eingeführt ist. Es dient primär als Nachweis der individuellen Krankengeschichten. Das EPD ist auf Stromversorgung angewiesen und betrifft alle Arten elektronisch digitalisierter Informationen in Wort und Bild wie sie heute mit dem Internet erfasst, transportiert, gesammelt und mit Computergeräten verarbeitet werden können.

Kann ich Einträge in den SANACARD ® – Ausweis verändern ?

Der SANACARD ® – Ausweis soll alle für den medizinischen Notfall relevanten Informationen enthalten. Damit Sie den Inhalt mit geringstem Zeitaufwand regelmässig kontrollieren können, sagt die Erfahrung, dass bei einem guten Gesundheitszustand eine jährliche Kontrolle genügt, aber schon bei Medikationen die Kontrolle nach jeder Arztkonsultation ratsam ist.

Sie schätzen selbst ein, wann Änderungen von Eintragungen fällig werden. Nicht für jede einzelne Änderung eines Eintrags ist es notwendig, den Ausweis neu auszustellen. Einzelne Änderungen wie z.B. eine Telefonnummer oder auch eine neue Medikation können und sollen Sie nun selbst wie folgt vornehmen:

Sie markieren im Ausweis die Stelle mit (1) und schreiben auf der Rückseite (1) mit dem geänderten Eintrag und dem Kalenderdatum sowie Ihre Unterschrift oder auch nur Ihr Unterschrift-Kurzzeichen. Nach mehreren Änderungen schicken Sie den Ausweis im verschlossenen Umschlag an die Ausweisausgabestelle und erhalten für eine kleine Gebühr den erneuerten Ausweis.