CuraVitae – Der Verein
Die Patientenverfügung » Der gesetzliche Vorsorgeauftrag » Häufig gestellte Fragen
Dieses Lebensrad wurde vom Basler Maler Kurt Pauletto für das Projekt SANACARD ® geschaffen und repräsentiert den Zweck des Vereins CuraVitae:
Für ein würdiges Leben eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft in allen Lebenslagen. Von der Jugend auf – in der Berufsvorbereitung – der Elternschaft – der Familie – der Gesundheitssorge – der Grosselternschaft – im Pensionsalter – der Seniorenschaft – dem Lebensende entgegen … sind Notlagen eingebunden in die freudigen und auch leidvollen Bemühungen, das Leben gesund und erfolgreich zu gestalten.
Je fortgeschrittener der Lebensstandard unserer Gesellschaft erscheint, desto verletzlicher und verarmender geraten wir in aufkommende Einsamkeit. Und so haben sich Menschen zusammengetan gegen diese Einsamkeit im Verein „CuraVitae“ mit dem Zweck:
„Der Verein fördert besonders die Selbständigkeit alleinstehender, oft einsamer und bedrückter Menschen in allen Lebensabschnitten und Lebenslagen und in allen Fragen nach dem Sinn des menschlichen Lebens von der Geburt bis hin zur Palliativpflege.
Die Förderung durch CuraVitae soll über die Sorge für Einzelpersonen hinaus konzertierte Aktionen für verschiedene Organisationen erarbeiten, bestehen doch schon viele Organisationen mit ungefähr gleichen Zielen, aber mit zu wenig einzelnen Erfolgen, das Schicksal der Vereinsamungen gesamthaft wirksam und erfolgreich zu bekämpfen.
Eines der wichtigsten Themen dabei betrifft die Frage, wie Vertrauenspersonen für die Lebensvorsorge zu gewinnen sind. Könnte das Motto dafür doch sein:
Meine Gesundheit und meine persönliche Würde verantworte ich selbst und am besten sorge ich auch mit meinem persönlichen SANACARD ® – Gesundheitspass und Notfallausweis vor.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist als Anlage zum gesetzlichen Vorsorgeauftrag zu empfehlen. Sie muss nicht von Hand geschrieben werden, muss aber mit Ort und Datum unterschrieben werden. Dieses Dokument sollte in Kopie auch bei der Vertrauensperson deponiert sein. Die Patientenverfügung umfasst mein Verständnis und meine Verfügung nach dem Gesetz und gemäss meiner Verantwortung dafür, was ich für meine letzte Lebensphase, meine letzten Tage und Stunden wünsche, um eine Art Auferstehung zu erleben, auf die ich gemäss meinem Glauben an die Nachfolge Christi vertrauen möchte.
Medizinischer Fortschritt
Die im vergangenen Jahrhundert auf über 80 Lebensjahre gestiegene Lebenserwartung in Westeuropa wird der fortschreitenden Lebensweise und noch mehr der Entwicklung der Medizin zugeschrieben. Auch die fortschreitende Entwicklung der Notfallmedizin mit dem SANACARD ® – Gesundheitspass und Notfallausweis trägt zu diesem Fortschritt bei. Der Fortschritt der hochtechnisierten Medizin hat auch dazu beigetragen, dass die Würde des Menschen und sein Wille hinsichtlich der Lebenserhaltung aufmerksam zu berücksichtigen ist.
Sozialer Fortschritt
Als ich einmal und meinen dreissiger Lebensjahren feststellte, dass mir mit 100 Lebensjahren und also von 36‘500 Tagen bestenfalls noch knappe 22‘000 Tage zu leben verbleiben, wurde mir klar, wie wertvoll mir jeder einzelne verbleibende Tag sein wird und: dass die Tage im Laufe des Lebens immer noch wertvoller werden würden. So gesehen erscheint mir jeder der letzten Tage mit all meiner bisherigen Lebenserfahrung immer noch wertvoller als jeder der vergangenen Tag, für den jüngere Mitmenschen meinen, dass sie mehr Zukunft und ihre Einschätzung deshalb mehr Gewicht hätten.
Um den grösseren Wert der kommenden Lebenstage für sich zu reklamieren, müssen sich die jüngeren Menschen erst beweisen, bevor sie ihre Ansprüche auf das Leben gegenüber ihren älteren Mitmenschen formulieren. Der Wunsch, dass es die Jungen besser haben sollen als die Alten hat sich verkehrt in den Wunsch, dass es die Jungen besser machen müssen, um den Alten zu gönnen, was diese bisher schon geleistet haben.
Rekrutierung und Ausbildung der Vertrauenspersonen stellen besondere Anforderungen an CuraVitae.
Ein besonderes Thema dabei spielt dabei auch das Recht auf ambulante Pflege für alleinstehende Menschen und Ehepaare in ihrem angestammten Heim dann, wenn diese Pflege finanziell mehr kostet als die Pflege in einem Heim. So sieht es ein unumstössliches Urteil des Basler Appellationsgerichts. Die Gesundheitsdirektion von Basel-Stadt war zu lang der Meinung, dass die Palliativpflege im Kanton Basel-Stadt bestens geregelt sei und die geringeren Kosten im Pflegeheim weiterhin den faktischen Heimzwang bedeuten müssten. Gemeinden und Kanton müssen somit im Fall der Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Person auch für die Mehrkosten aufkommen.
Hilfe durch Spenden
Die Bemühungen von CuraVitae um die alleinstehenden Menschen und auch um Ehepaare ohne Nachkommen benötigen finanzielle Mittel. Spenden dienen auch der Verbilligung von einzelnen SANACARD ® – Notfallausweisen für sehr bedürftige Personen. Dafür sind Spenden jeden Umfanges willkommen. Für Spendenbeträge ab CHF 100.- werden Quittungen ausgestellt, die zu Steuerabzügen berechtigen.
Spenden-Einzahlungen sind erbeten auf das Konto bei der Basler Kantonalbank für CuraVitae Region Basel Kontonummer IBAN CH31 0077 0254 2618 3200 2 .
Der gesetzliche Vorsorgeauftrag
klärt wichtige Dinge bei eingeschränkten Urteils-, Ausdrucks- und Niederschrifts- Fähigkeiten
Das schweizerische Gesetz sieht seit 2013 vor, dass man einen Vorsorgeauftrag erstellen kann, um Betreuung, Vertretungsrecht, Vollmachten, Finanzen und andere persönliche Aspekte des Lebens zu organisieren, falls man eines Tages nicht mehr selber entscheiden kann.
Viele Aspekte des Lebens erwachsen erst dann, wenn man sie in die Hand nimmt. Man lenkt sie Tag für Tag, kauft, spart und entscheidet, wie sie einem dienen sollen. Man weiss mehr oder weniger selbstverständlich, was für einen gut und richtig ist. Was passiert aber, wenn einem diese Entscheidungsmacht – vielleicht ganz plötzlich – abhanden kommt, wenn auf einen Unfall hin eine Bewusstseinsstörung oder gar ein Koma folgt oder langsam eine Krankheit oder eine Demenz einschleicht. Wer entscheidet dann für mich ?
„Vertrauenspersonen bestimmen“
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmt man, wer sich um finanzielle und andere Dinge kümmern soll, beispielsweise die Spitaleinweisung oder Unterbringung in einem Pflegeheim. Man gibt diesen Personen des Vertrauens ein Papier in die Hand, dass sie in allen Dingen zum Handeln berechtigt. Der Vorsorgeauf-trag muss wie ein Testament von Hand geschrieben , datiert und unterschrieben sowie an einem Ort aufbewahrt werden, wo die Vertrauensperson es finden kann. Sicher ist eine Mitteilung an das Zivilstandsamt oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wo ein Vorsorgeauftrag deponiert ist. In einen Ordner legt man zusammen mit anderen wichtigen Papieren auch eine Liste mit Hinweisen auf Bankvermögen und Zahlungsdienste.
„Regeln selber gestalten“
Alle Probleme, mit denen sich Vertrauenspersonen gegebenenfalls herumschlagen müssen, wenn ’s passiert, aufgeschrieben werden – zusammen mit Stellen, Kalenderdaten und Personen, mit denen man schon über Vorsorge-fragen gesprochen hat, besonders natürlich die Namen und Adressen der Vertrauensperson(en), von Angehörigen und engen Freunden. Es liegt nahe, auch gleich ein Testament zu schreiben. Am besten fügt man als Anhang auch gleich noch eine Patientenverfügung bei, die nicht handgeschrieben verfasst, aber mit Ort, Datum und von Hand unterschrieben sein muss.
Wenn man ohne Vorsorgeauftrag handlungsunfähig wird, gilt das Gesetz mit den Regeln in Artikel 347 des Zivilgesetzbuches. Ob man die Regeln lieber selbst gestaltet ist wichtig, wenn Vermögen vorhanden ist und speziell, wenn Immobilien vorhanden sind. In der Patientenverfügung sollten besonders alle Regeln der Vertretung bei medizinischen Massnahmen dem persönlichen Willen entsprechen.
„Gesetzliches Vertretungsrecht“
Ehegatten und eingetragenen Partnern im gleichen Haushalt steht ein gesetzliches Vertretungsrecht zu, mit allem, was „zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich ist“ einschliesslich die ordentliche Verwaltung von Einkommen und Vermögen. Aber Vorsicht: dieses Vertretungsrecht reicht nicht immer aus, wenn man beispielsweise eine Hypothek verlängern muss.
Dazu braucht es Zustimmungen der KESB mit einer „Beistandschaft“ für alle, die nicht mit ihrem Ehegatten oder eingetragenen Partner zusammenleben. Wer selber bestimmen will, benötigt in finanziellen Fragen am besten eine juristisch versierte Person mit einem Vermögensverwaltungsmandat.
„Vollmachten sind kein Ersatz“
Mit Fragen der persönlichen Betreuung und mit der Sorge um Finanzen können verschiedene Personen beauftragt werden, auch wenn es am wenigsten konfliktanfällig scheint, für Finanzfragen eine einzige Person zu betrauen, die dann Hilfspersonen beiziehen kann. Zur Sicherheit bestimmt man Stellvertreter/innen.
Der Vorsorgeauftrag gilt ab dem Moment der Unterschrift. Er gilt gegenüber jedem Adressaten und für jede Rechtshandlung. Für jede Bankbeziehung, für jedes Konto wird Einzelvollmacht benötigt. Die Rechtswirksamkeit des Vorsorgeauftrags tritt ein, wenn ein Arztzeugnis vorliegt, wonach der Auftraggeber urteilsunfähig ist und der Vorsorgeauftrag durch die KESB in Kraft gesetzt wurde.
*) Eine verkürzte Darstellung nach Vorlagen mehrerer Autoren der NZZ und anderer Quellen
Copyright 2018 W.J. Ziegler /CuraVitae, weitere Auskünfte: euler-institute@euler-institute.ch
Beitrag von W.J. ZIEGLER in Anlehnung an eine Publikation in der NZZ 2022 von Prof.C. KNÖPFEL, Hochschule für Soziale Arbeit der FHNW, Schweiz.
Betreuung im Seniorenalter sehen die meisten Mitmenschen auch heute noch als eine private Angelegenheit an, dies aus zweierlei Blickwinkeln: Alternde Menschen werden zumeist durch ihre Angehörigen unentgeltlich daheim betreut. Dies zieht sich meist über viele Jahre hin und wird oft zu einer strapaziösen Belastung. Oder: Die Betreuung wird teilweise als Unterstützungsleistung bei professionellen Anbietern eingekauft und muss dann weitgehend aus privaten Mitteln bezahlt werden.
Schon heute provoziert dies individuelle Problemlagen bei jenen, die zum Verkauf ihres Eigenheims gezwungen werden und nicht zuletzt bei jenen, die nicht auf private Ersparnisse und Rücklagen zurückgreifen können. Alternden Menschen drohen so soziale Isolation und Vereinsamung. Dazu kommt, dass die zeitlichen Ressourcen für die Betreuung der Familienangehörigen abnehmen. Die Familienmitglieder wohnen nicht mehr am gleichen Ort und die beruflichen Beschäftigungen der Frauen nehmen zu. Gleichzeitig nehmen die verfügbaren Einkünfte im Alter ab.
Trotzdem möchten die meisten Menschen auch ihren Lebensabend daheim verbringen.
Dieser Wunsch entspricht der Alterspolitik, die „ambulant vor stationär“ setzt. Gleichzeitig ist vor dem demografischen Wandel zu warnen, wonach wir Menschen immer älter werden und die Behörden die Zuteilung von Pflegeplätzen von bestimmten Pflegestufen zu regeln versuchen, die erreicht werden müssen, wenn man nicht Selbstzahler/in ist.
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat einem Usus der Gesundheitsdirektion den Riegelvorgeschoben, dass die Pflegeperson aus Kostengründen aus ihren vier Wänden in ein Pflegeheim verbracht werden muss, wenn die Pflegekosten zuhause die Kosten in einem Pflegheim übersteigen – wobei sich erweist, dass die Betreuung im Heim nicht automatisch besser ist, weil sie auch dort nur gewährleistet werden kann, wenn Angehörige oder engagierte Freiwillige einen wesentlichen Teil der Hilfeleistung und Unterstützung übernehmen. Eine gute Unterstützung muss unserer Gesellschaft und dem Staat eigentlich viel wert sein.
CuraVitae (Sorge fürs Leben) ist als Verein gegründet und ins Vereinsregister eingetragen worden, damit die Betreuung einsamer und besonders älterer Menschen bei ihnen Zuhause als eigenständige und notwendige Unterstützungsform postuliert und anerkannt wird.
Dies soll mit einer Neuausrichtung der Hilflosenentschädigung oder einer Ausweitung der Ergänzungsleistungen und der der Einführung einer Betreuungs- und Pflegeversicherung geschehen – auch wenn dafür Lösungen auf staatlicher Ebene noch nicht in Sicht sind.
Auf privater Ebene bemühen sich Stiftungen mit einem Modell, demgemäss Eigenmittel und voran getätigte Betreuungsleistungen dafür, dass Menschen zuhause in Würde alt werden können.
Mit regelmässigen finanziellen Einlagen versucht der gemeinnützige Verein CuraVitae die Fragestellung der Alterung in den eigenen vier Wänden zu unterstützen.
Fragen dazu können an:
CuraVitae – Fundraising für das Alter – gerichtet werden
Bettingerstrasse 90
CH-4125 Riehen
Email: euler-institute@eulerinstitute.ch