Anrecht auf Betreuung im Invaliditätsfall und im Alter?

Beitrag von W.J. ZIEGLER in Anlehnung an eine Publikation in der NZZ 2022 von Prof.C. KNÖPFEL, Hochschule für Soziale Arbeit der FHNW, Schweiz.

Betreuung im Seniorenalter sehen die meisten Mitmenschen auch heute noch als eine private Angelegenheit an, dies in doppeltem Sinn: Alternde Menschen werden zumeist durch ihre Angehörigen unentgeltlich daheim betreut. Dies zieht sich zumeist über viele Jahre hin und wird oft zu einer strapaziösen Belastung. Oder die Betreuung wird teilweise als Unterstützungsleistung bei professionellen Anbietern eingekauft und muss dann weitgehend aus privaten Mitteln bezahlt werden. Schon heute provoziert dies individuelle Problemlagen bei jenen, die nicht auf private Rücklagen zurückgreifen können.

Alternden Menschen drohen soziale Isolation und Vereinsamung und diese Situation wird sich verschärfen. Dazu kommt, dass die zeitlichen Resourcen für die Betreuung der Familienangehörigen abnehmen. Die Familienmitglieder wohnen nicht mehr am gleichen Ort und die berufliche Beschäftigung der Frauen nehmen zu. Gleichzeitig nehmen die verfügbaren Einkünfte im Alter ab, was sich daran zeigt, dass der Bedarf an Ergänzungsleistungen der Neurentner steigt.

Trotzdem möchten die meisten Menschen auch ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen.

Dieser Wunsch entspricht der Alterspolitik, die „ambulant“ vor „stationär“ setzt“. Gleichzeitig wird vor dem demografischen Wandel, wonach die Menschen immer älter werden und die Behörden die Zuteilung von Pflegeheimplätzen von bestimmten Pflegestufen zu regeln versuchen, die erreicht werden müssen, wenn man nicht Selbstzahler/in ist. Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat dem Usus des Gesundheitsdirektors den Riegel vorgeschoben, dass die Pflegeperson aus Kostengründen aus seinen vier Wänden in ein Pflegeheim verbracht werden muss, wenn die Pflegekosten zuhause die Pflegekosten in einem Pflegeheim übersteigen – wobei sich erweist, dass die Betreuung im Heim nicht automatisch besser ist. Auch in stationären Einrichtungen ist die Betreuung nicht automatisch besser, weil sie auch dort nur gewährleistet werden kann, wenn Angehörige oder engagierte Freiwillige einen wesentlichen Teil der Hilfestellungen und Unterstützung übernehmen.

„Eine gute Betreuung im Alter muss unserer Gesellschaft und dem Staat etwas wert sein“.

Welche Möglichkeiten bestehen ?

CuraVitae ist als Verein dafür gegründet worden, dass die Betreuung einsamer und besonders älterer Menschen unserer Gesellschaft als eigenständige und notwendige Unterstützungsform postuliert und anerkannt wird. Dies kann mit einer „Neuausrichtung der communalen Hilflosenentschädigung oder einer Ausweitung der Ergänzungsleistungen und mit der Einführung einer Betreuungs- und Pflegeversicherung geschehen. Auf absehbare Zeit sind dafür Lösungen auf staatlicher Ebene nicht in Sicht.

Auf privater Ebene bemühen sich private Organisationen wie die Paul Schiller Stiftung mit einem Modell, demgemäss Eigenmittel und Beiträge für vorangeleistete Betreuungsleistungen um die notwendigen Vorleistungen dafür, dass Menschen in Würde alt werden können und jene Unterstützung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihren Alltag nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.